2 Details zum Fahrzeug

Zur genaueren Einordnung Ihres Fahrzeugs benötigen wir noch ein paar Angaben.


Achtung: Diese Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Wegen oder Plätzen bewegt werden. Es besteht daher keine Versicherungs­pflicht nach dem Pflicht­versicherungs­gesetz (PflVG), weshalb wir für diese Fahrzeuge keinen Versicherungs­schutz anbieten.
Versicherungsbeginn und -Ende
Bitte wählen Sie den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn.
Der Versicherungsschutz endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf automatisch am .